Dolomit

Dolomit Pulver 500 g

Dolomit Pulver von Vitalundfitmit100, aus den Natriummineralien Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat. Ein reines Naturprodukt, fein vermahlen.

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Dolomit, auch unter den Bezeichnungen Dolomitspat, Rautenspat und Perlspat bekannt, ist ein natürliches Mineralpulver, welches aus Calcium- und Magnesiumcarbonat-Verbindungen besteht. Beide Natriummineralien liegen im Dolomit nicht in reiner Form, sondern als Carbonat-Verbindung vor, also CaCO3 und MgCO3. Hochwertiges Dolomitgestein aus Deutschland, schonend vermahlen als feines Pulver. Dolomit ist frei von Umwelteinflüssen und somit ein absolut reines Naturprodukt.

Die Verwendung für Dolomit ist sehr vielseitig.

Dolomit-Gehalt: 99,1%
Calciumcarbonat-Gehalt: 54,7%
Magnesiumcarbonat-Gehalt: 45,2%
Restbestandteile: 0,4%
Summenformel: CaMg(CO3)2
Molare Masse: 184g/mol
Dichte: 2,9g/cm3
Gehalt: min. 99%
CAS-Nummer: 7000-29-5
EG-Nummer: 230-274-9
Lagerklasse: 10-13
Besondere Merk male von unserem Dolomit Pulver:

  •   100% reines Naturprodukt
  •   bestehend aus Calcium- und Magnesiumcarbonat-Verbindungen
  •   fein vermahlen
  •   ohne jegliche Zusätze
  •   sorgfältig hergestellt in Deutschland

Aufbewahrungshinweis: Das Produkt lichtgeschützt, trocken, kühl und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Verpackung: Doypack / Standbodenbeutel aus Kraftpapier mit Druckverschluss, wiederverschließbar

Inhalt / Füllmenge: 500 g

Herkunftsland: Deutschland

EAN: 4251097504865

PZN: 16170170

Hersteller: vitalundfitmit100 GmbH, Siemensstr. 10, 41363 Jüchen

Verzehrsempfehlung:

 1 TL (ca.= 4g) täglich in Wasser oder Fruchtsaft einrühren und trinken.

Gesetzlicher Hinweis:

Nahrungsergänzungen sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Bitte haben Sie dafür Verständnis,

dass wir keine weiteren Informationen zur Wirkung und Anwendung bereit stellen dürfen.

Seit dem Inkraftreten der Health Claims Verordnung 2007 wurde es verboten, mit gesundheitsbezogenen Aussagen zu werben, die nicht von der EU Behörde als gesichert frei gegeben wurde.